Schulvorstand

Schulvorstand

Lehrer*innen

Stefanie Dogs, Hilke Büscher, Birte Beckermann, Annette Walter, Anne Eilers, Gerda Laue, Kirsten Cordes, Heidi Herkt

Eltern

Mark Schmitz, Jana Gerke, Oliver Bremer, Kader Önal, Mareike Polster, Veronika Stockmann, Hinrike Steinhauer, Frauke Butz


Zum 1.8.07 wurde das Prinzip der eigenverantwortlichen Schule eingeführt. Es findet seine gesetzliche Grundlage im Niedersächsischen Schulgesetz 2006 und gilt für alle allgemein bildenden Schulen. Hintergrund war unter anderem die Erkenntnis, dass bildungspolitische Vorgaben, die von oben nach unten weitergereicht werden, Schule nicht besser machen. Erst bei der Arbeit vor Ort wird der spezifische Handlungsbedarf offensichtlich. Deswegen wurden den einzelnen Schulen erweiterte Freiräume zugestanden.

Im Mittelpunkt dieser Entwicklung steht ein neues Gremium: der Schulvorstand. Er besteht zu gleichen Teilen aus Lehrern, Schülern und Eltern, wobei in den Grundschulen die Schulkinder im Schulvorstand durch Lehrer und Eltern vertreten werden. Den Vorsitz hat die Schulleiterin Frau Anke Fricke, die durch diese Neugestaltung zwar mehr Entscheidungsfreiheiten erhält, aber auch mehr zu verantworten hat. Ebenso wird durch dieses Gremium die Mitverantwortung der Eltern deutlich gestärkt.

Dennoch wird durch das Prinzip der eigenverantwortlichen Schule die Schule nicht neu erfunden. Es gelten weiterhin Kerncurricula und Erlasse. Die Arbeit des Schulvorstandes besteht anfangs vielmehr darin, einen gedanklichen Überbau für die Schule zu entwickeln. Dieser soll sich in einem Leitbild und in einem Schulprogramm wiederfinden. Der nächste Schritt ist die Erstellung eines Maßnahmenkatalogs mit einem realistischen Zeitplan für die Umsetzung. Uber den Verlauf der eingeleiteten Prozesse wird im Schulvorstand Bilanz gezogen und neue Zielsetzungen definiert.

Weitere Aufgabenbereiche des Schulvorstands betreffen u.a. die Entwicklung der Schulqualität, die Organisation der Stundentafel, die Umsetzung des Schulbudgets, die Entlastung der Schulleitung und die Gestaltung neuer Kooperationsformen. Es können Anträge an die Schulbehörde gestellt werden, wenn eine besondere Organisation ( z.B. Ganztagsschule, Integrationsklassen, Eingangsstufe als pädagogische Einheit der 1. und 2. Klassen) eingeführt werden sollen. Der Schulvorstand trifft sich in der Regel sechs Mal im Schuljahr.

Es steckt viel Arbeit in den Bemühungen des Schulvorstandes, aber es verbindet sich damit auch eine große Hoffnung auf eine nachhaltige Verbesserung der Schulqualität zur Zufriedenheit aller Beteiligten.

Geschäftsordnung für den Schulvorstand
§ 1 Vorsitz und Zusammensetzung

Den Vorsitz im Schulvorstand führt die Schulleiterin bzw. bei deren Abwesenheit die Stellvertreterin.
Der Vorstand setzt sich nach den gesetzlichen Vorgaben zusammen.
Scheidet ein Mitglied aus dem Schulvorstand aus, rückt ein stellvertretendes Mitglied in der Reihenfolge der erhaltenen Stimmen nach. Für das Ersatzmitglied wird bis zum Ende der Amtszeit nachgewählt.
Die gewählten Stellvertreterinnen und Stellvertreter des Schulvorstandes sind bis auf weiteres als ständige beratende Mitglieder ohne Stimmrecht berufen.
Die Schulleiterin kann sachverständigen schulischen und außerschulischen Gästen die Anwesenheit und das Rederecht zu einzelnen Tagesordnungspunkten gestatten. Die Teilnahme ist auch zu gestatten, wenn die Hälfte der Mitglieder dies verlangt.
Ist ein Mitglied verhindert, wird es von einem Ersatzmitglied vertreten.

§ 2 Beschlussfähigkeit, Entscheidungen

Der Schulvorstand ist beschlussfähig, wenn ordnungsgemäß geladen und mehr als die Hälfte der stimmberechtigten Mitglieder anwesend ist.
Der Schulvorstand entscheidet mit der Mehrheit der abgegebenen auf ja oder nein lautenden Stimmen.
Bei Stimmengleichheit entscheidet die Vorsitzende.
Alle Mitglieder mit Stimmrecht sind in ihrem Abstimmungsverhalten frei.
Auf Antrag ist geheim abzustimmen.
Stimmen alle Mitglieder einer der im Schulvorstand vertretenen Gruppen gegen einen Antrag, findet frühestens nach Ablauf einer Woche eine zweite Beratung statt. In der zweiten Beratung gilt § 2 (3) der Geschäftsordnung.
Über die Inanspruchnahme der vom Kultusministerium eingeräumten Entscheidungsspielräume beschließt der Schulvorstand abschließend erst, wenn das für die Ausgestaltung zuständige Gremium (Gesamtkonferenz, Teilkonferenz, Schulleitung) die entsprechenden Entwürfe vorgelegt hat.

§ 3 Sitzungen, Einberufungen

Der Schulvorstand tagt nicht öffentlich.
Der Schulvorstand tagt in der Regel sechs Mal im Jahr. Die Termine werden jeweils für ein Schulhalbjahr im Voraus festgelegt.
Die Schulleitung lädt zu den Sitzungen mit einer Ladungsfrist von sieben Tagen ein. Der Ladung sind die Tagesordnung ggf. auch Unterlagen für die Beratung und Beschlussfassung beizufügen.
Eine Sitzung ist auch einzuberufen, wenn dies von mindestens einem Viertel der Mitglieder unter Angabe einer Tagesordnung schriftlich verlangt wird.
Vorschläge zur Tagesordnung sind der Schulleitung schriftlich mindestens zehn Tage vor dem Sitzungstermin zuzuleiten.
Die Leitung der Sitzungen kann die Vorsitzende an andere Mitglieder des Schulvorstandes abgeben.
Alle stimmberechtigten Mitglieder sind abwechselnd zur Abfassung der Sitzungsniederschrift verpflichtet. Die Sitzungsniederschriften werden an die Mitglieder, die stellvertretenden Mitglieder, den Schulträger innerhalb von 14 Tagen nach Sitzung versandt. Die Verteilung erfolgt durch das Schulsekretariat.

§ 4 Inkrafttreten

Die Geschäftsordnung tritt am Tage ihres Beschlusses in Kraft.
Änderungen dieser Geschäftsordnung bedürfen der Zustimmung von 2/3 der stimmberechtigten Mitglieder. Sie gelten ab der dem Beschluss folgenden Sitzung.

Beschluss vom 26.02.2008